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Barrierefreiheit

Diese Seite ist ein Arbeitsbeispiel: Wir behaupten hier nichts, was wir nicht gemessen haben — und was fehlt, steht ebenfalls hier.

Was gemessen ist

Gemessene Kontraste
ZielnormWCAG 2.1 Stufe AA (über EN 301 549)
Fließtext auf Grund12,25:1 hell · 14,25:1 dunkel
Zurückgenommener Text7,01:1 hell · 7,67:1 dunkel
Links5,18 bis 5,73:1 hell · 5,31 bis 5,93:1 dunkel
Text auf den drei Feldfarben5,32 bis 6,40:1 hell · 5,93 bis 8,38:1 dunkel
Zeichnungsstriche7,01:1 hell · 8,68:1 dunkel, über der 3:1-Schwelle für Grafik
Fokussichtbarer Ring, 2 px plus 3 px Abstand, auf jedem fokussierbaren Element

Ein Defekt, gefunden und behoben: Beim Umstellen auf die Hausfarben erreichte die Linkfarbe auf der abgesetzten Fläche nur 4,07:1, unter der Schwelle von 4,5:1. Ersetzt durch einen dunkleren Ton mit 5,18:1. Wir nennen das hier, weil eine Erklärung ohne gefundene Fehler meist nur bedeutet, dass niemand gesucht hat.

Was die Seite bewusst nicht tut

  • Kein zugekauftes Barrierefreiheits-Widget. Solche Overlays gelten fachlich als wirkungslos und kosten zusätzlich Ladezeit und einen Drittanbieter-Datenfluss. Barrierefreiheit gehört ins Markup.
  • Farbe trägt nie allein. Jedes der drei Felder hat neben seiner Farbe einen eigenen Namen, eine eigene Überschrift und eine eigene Zeichnung. Erkennbar auch in Graustufen, im Ausdruck und bei Farbenblindheit.
  • Keine Zeichnung ohne Text daneben. Jede Grafik hat eine Textbeschreibung und eine Legende als Liste; auf schmalen Bildschirmen entfällt die Zeichnung, die Legende bleibt.
  • Schriften für Lesbarkeit: Atkinson Hyperlegible, entworfen vom Braille Institute für Menschen mit Sehschwäche, liegt auf diesem Server.
  • Bewegung ist abschaltbar — über die Systemeinstellung und zusätzlich über einen Schalter im Fuß, weil nicht jeder die Systemeinstellung kennt.

Was wir selbst nachgemessen haben

Stand 22.10.2026. Gemessen wurde in einem Chromium-Browser auf der fertigen Seite, nicht im Quelltext.

  • Tastatur: 44 Haltepunkte von der Startseite bis zum Fuß, jeder mit sichtbarem Rahmen (3 px). Kein Element ohne erkennbaren Fokus, keine Stelle, an der die Tastatur hängen bleibt. Der Sprunglink steht an erster Stelle.
  • 320 px Breite: Alle sieben Seiten bleiben genau 320 px breit; nichts muss seitwärts geschoben werden. Auf der Startseite war das zunächst nicht so — ein langes Wort in den Porträtkarten schob die Seite auf 345 px. Das ist behoben.
  • 200 % Textvergrößerung: kein Querscrollen, nichts abgeschnitten.
  • Jeder Veröffentlichung voraus laufen html-validate, Lighthouse mit der Schwelle 100 für Barrierefreiheit und axe-core gegen WCAG 2.2 AA. Schlägt eine Prüfung fehl, wird nichts hochgeladen.

Was offen bleibt

  • Ein Test mit einem Screenreader durch einen Menschen, der täglich mit einem arbeitet. Automatische Prüfungen finden das nicht, was dabei auffällt.

Rechtlicher Rahmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet zu barrierefreien Produkten und zu bestimmten Dienstleistungen für Verbraucher, etwa zum Handel im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Seite verkauft nichts, schließt keine Verträge und richtet sich an Betriebe, nicht an Verbraucher. Hinzu kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Beides trifft auf uns zu.

Wir halten uns trotzdem daran, und zwar nicht aus Vorsicht, sondern weil eine Seite, die ein Mensch mit Sehschwäche nicht lesen kann, ihre Aufgabe nicht erfüllt.

Sie finden eine Barriere? Schreiben Sie uns: info@die-bildungsmanufaktur.de